Im Unionszollkodex sind die grundlegenden Eigenschaften und technischen Merkmale, die ein Zollverschluss erfüllen muss, im Artikel 301 klar geregelt:
✔ einem normalen Gebrauch standhalten und dabei unversehrt bleiben
✔ leicht zu prüfen und wiederzuerkennen sein
✔ so beschaffen sein, dass jegliches Zerbrechen oder jegliche Manipulation oder Abnahme mit bloßem Auge erkennbare Spuren hinterlässt
✔ für einen einmaligen Gebrauch hergestellt bzw. bei wiederverwendbaren Verschlüssen so beschaffen sein, dass jedes erneute Anlegen durch ein einziges eindeutiges Zeichen kenntlich gemacht werden kann
✔ individuelle Verschlusskennungen tragen, die dauerhaft, gut lesbar und mit einer einmaligen Nummer versehen sind
Formen und Ausmaße der jeweiligen Zollverschlüsse können je nach Verschlussart unterschiedlich ausfallen, jedoch müssen diese so beschaffen sein, dass
✔die Kennzeichnungen gut lesbar sind
✔die Verschlusskennzeichnungen fälschungssicher und schwer zu kopieren sind
✔das Material so beschaffen ist, dass die Verschlüsse nicht versehentlich zerbrochen oder unbemerkt gefälscht oder wiederverwendet werden können.