Seit dem 20.06.2019 gelten neue Bestimmungen für Blockheizkraftwerke gemäß der 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes BlmSchV. Dadurch wird die EU-Richtlinie 2015/2193 des Europäischen Parlaments durchgesetzt. Um die fehlerfreie jährliche Messung gemäß der Verordnung durchführen zu können, empfiehlt es sich, bereits geprüfte Anlagen mit einer Stahlseilplombe zu versiegeln. Diese haben im Vergleich zu herkömmlichen Bleiplomben den Vorteil, eine individuelle Kennzeichnung wie eine Seriennummer oder QR-Code zu ermöglichen. Die temperaturbeständige Stahlseilplombe FT Seal npc 250.1,5 glänzt nicht nur über eine hervorragende, langanhaltende Lesbarkeit, sondern verfügt darüber hinaus auch noch über den von Ferrotec entwickelten Removeable Security Sticker RSS®, wodurch die Verwaltung bereits genutzter Plomben noch einfacher wird.